Im Juli hat die Stadt Verden (Aller) die „Richtlinie zur Förderung der Verdener Innenstadt“ beschlossen – nicht zuletzt angeregt durch den „Zukunftsfonds Ortskernentwicklung Landkreis Osnabrück“. Die Idee des Zukunftsfonds Innenstadt Verden geht auf einen Vorschlag von Klaus Mensing zurück, der die Stadt Verden beim Projekt „Probierstadt Verden“ fachlich begleitet.
Es gibt zwei Förderbereiche:
- Mietzuschuss für Neuansiedlungen und Existenzgründungen für die ersten 18 Monate ab Mietvertragsbeginn.
- Förderung von Eigentümern für Maßnahmen, die das Erscheinungsbild der Immobilie verbessern bzw. die Qualität der Geschäftsfläche aufwerten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten. Die Zuschusshöchstgrenze beträgt für die Mietzuschüsse maximal 10.000 € und für die Investitionen in die Immobilie 15.000 €. Das Förderbudget beträgt 100.000 € für 2020 und 200.000 € für 2021.
Förderrichtlinie (mit einigen Anlagen wie Gestaltungssatzung etc.), die beiden Antragsformulare für die Förderbereiche sowie weitere Infos und FAQs finden Sie unter folgendem Link: https://www.verden.de/innenstadtfoerderung