Zukunftsfonds Ortskernentwicklung – die vierte Generation

Der Landkreis Osnabrück legt zum 4. Mal den Zukunftsfonds Ortskernentwicklung auf. Ziel des Zukunftsfonds ist die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne durch Förderung investiver und nicht-investiver Maßnahmen – online und offline. Hierzu gibt der Landkreis Osnabrück einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 40 % in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung. Je 30 % übernehmen die Kommunen sowie die privaten Eigentümer*innen und Geschäftsleute.

Die Maßnahmen werden von den Städten und Gemeinden in Kooperation mit der örtlichen Werbegemeinschaft, Stadtmarketingorganisation oder einer vergleichbaren privaten Initiative geplant, finanziert und umgesetzt. Grundlage ist ein „Masterplan Ortskern“, der als strategische Klammer Aussagen trifft, was auf Ortskern und Geschäfte in den nächsten 2 bis 5 Jahren zukommt und wie die beantragten Maßnahmen zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Probleme innerhalb der Förderzeitraums beitragen können. Start des Wettbewerbs ist die Auftaktveranstaltung am 5. April 2018.

Durch die bisherigen drei Zukunftsfonds-Wettbewerbe konnten in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen in zahlreichen Kommunen realisiert werden. Darüber hinaus hat der Wettbewerb dazu geführt, den Zusammenhalt zwischen Kaufleuten und Eigentümer*innen zu stärken. Die im jüngst beendeten Wettbewerb Zukunftsfonds 3.0 „Onlinehandel“ erarbeiteten Marketing-Konzepte haben zudem eine strategische Grundlage für die weitere Orts(kern)entwicklung durch die Verknüpfung von Online- und Offline-Maßnahmen geliefert.

Foto: K. Vater, Samtgemeinde Artland